Umweltgutachter
Umweltgutachter werden durch die DAU - Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH akkreditiert und im Rahmen der europäischen EMAS-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009) beaufsichtigt. Umweltgutachter sind Personen, denen durch das Umweltauditgesetz das Recht zuerkannt ist, Organisation nach dem Öko-Audit-System (EMAS) nach einem Zulassungsverfahren zu verifizieren. Umweltgutachter werden dabei für Branchen zugelassen, die in sog. NACE-Codes unterteilt sind. Organisationen, die spezifische Tätigkeiten ausführen und die Erfüllung der EMAS-Anforderungen anstrebt, müssen von Umweltgutachtern mit dem NACE-Code verifiziert werden.
Die Zulassungs-Nr. von Herrn Dr. Tews lautet: DE-V-0397.
Eco Management and Audit-Scheme (EMAS)
Das Ingenieur- und Gutachterbüro Dr. Tews (IGB) hat die Zulassung für die Branche "Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien" mit dem NACE-Code 35.11.6 inne. Organisationen, die in den folgenden Bereichen die Tätigkeitsschwerpunkte haben, können vom IGB begutachtet werden:
- Biogasanlagen
- Windkraftanlagen
- Photovoltaikanlagen
- Geothermie
- Wasserkraft
Das IGB arbeitet dabei eng mit Umweltgutachtern zusammen, welche die Zulassung von anderen NACE-Codes inne haben, so dass Organisationen ganzheitlich validiert werden können.
Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001
Der Umweltgutachter ist neben der Validierung von EMAS-Systemen ebenfalls berechtigt Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001 zu validieren, um damit den Organisationen neben den umweltpolitischen Zielvorgaben auch als positiven Nebeneffekt den wirtschaftlichen Vorteilen Rechnung zu tragen. Mit der Verbesserung der Umweltleistung durch die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems kann die Organisation die Außendarstellung verbessern und Einsparungen bzw. Verbesserungen erzielen.
Umweltgutachten nach EEG
Das IGB darf Aufgaben nach der Leitlinie des Umweltgutachterausschusses im Bereich der Gesetze für den Vorrang der Erneuerbaren Energien (EEG) wahrnehmen. Diese Tätigkeiten können sein:
- Biogasanlagen mit Gülle-Bonus, KWK-Bonus, NawRo-Bonus, Landschaftspflegebonus
- Biogasanlagen mit Direktvermarktung
- Biomasseheizkraftwerke
- KWK-Anlagen
Die Erstellung eines Gutachtens kann im Vollen Umfang durch das IGB übernommen werden.